Inkasso ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Mit Inkasso ist der gewerbliche Einzug von Forderungen gemeint. Bezahlt ein Kunde eine Forderung nicht, hat der Gläubiger nach erfolgter Mahnung unter anderem auch das Recht seine Forderung über ein Inkassounternehmen einzutreiben. Es gibt nun zwei Methoden. Einmal kann der Gläubiger die Forderung direkt an das Inkassobüro verkaufen, zum anderen das Inkassobüro beauftragen, die Forderung einzutreiben. Egal welche Möglichkeit gewählt wird: Die Kosten, die für die Eintreibung der Forderung entstehen, hat der Schuldner zu tragen. Einige Inkassounternehmen führen das Inkasso ausschließlich schriftlich durch, andere rufen die Schuldner auch direkt an. Ein Inkassobüro darf nur im außergerichtlichen Mahnverfahren tätig werden. Wenn möglicherweise ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid gestellt werden muss, muss ein Inkassobüro ein Anwaltsbüro hinzuziehen. Dieses leitet dann das gerichtliche Mahnverfahren ein.